Beitritt beim BGB, um sich beim der Krankenkasse anerkennen zu lassen. Eine Krankenkassen Anerkennung ist bereits ab einer Yoga-Ausbildung von 500 h möglich.
Yogalehrer:innen-Ausbildung und Beitritt beim EMR
Die EMR-Registrierung stärkt deine Professionalität und eröffnet dir die Möglichkeit, dass deine Kurse von Krankenkassen anerkannt werden. Dies ist besonders für Yogalehrer:innen interessant, die im Gesundheitsbereich tätig sein möchten.
Mit unserer 800 h-Ausbildung erfüllst du die Grundlagen*, um dich beim EMR einschreiben zu lassen.
1. Voraussetzungen für die EMR-Registrierung
Nach Abschluss einer Yogalehrer:innen-Ausbildung (Stufe I+II+III) kannst du dich beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) registrieren lassen. Das EMR ermöglicht die Aufnahme in die Methodenliste «Hatha Yoga» (Nr. 88), was die Anerkennung deiner Kurse durch Krankenkassen zur Folge hat.
Voraussetzungen:
- 800-Stunden-Ausbildung als Yogalehrer:in
- 50 Stunden Anatomie und Schulmedizin
- Nachweis von 20 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Für Yogatherapeut:innen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich in der Methode «Yogatherapie» (Nr. 416) eintragen zu lassen. Dazu ist aber der Abschluss als OdA KT in der Methode Yogatherapie notwendig.
2. Kostenübernahme durch Krankenkassen
Durch die EMR-Registrierung können deine Yoga-Kurse von Krankenkassen anerkannt und teilweise oder vollständig übernommen werden. Dies hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen der Klient:innen ab.
3. Kosten für die EMR-Registrierung
- Erstregistrierung: CHF 540.–
- Jährlicher Beitrag: CHF 333.–
4. Nächste Schritte
Informiere dich detailliert über die Anforderungen und Vorteile der Registrierung. Nutze die Möglichkeit, deine Qualifikation offiziell anerkennen zu lassen, um deine Karriere als Yogalehrer:in auf einer soliden Basis aufzubauen.